© Christophorusschule Krefeld 2024
Städtische Klinikschule in Krefeld
In
einzelnen,
begründeten
Ausnahmefällen
erteilen
wir
in
Absprache
mit
den
Eltern
und
der
zuständigen Schulaufsicht (Schulamt bzw. Bezirksregierung Düsseldorf) auch Hausunterricht.
Schülerinnen
und
Schüler
haben
Anspruch
auf
Hausunterricht,
wenn
sie
wegen
Krankheit
voraussichtlich
länger
als
sechs
Wochen
die
Schule
nicht
besuchen
können
(BASS
13-41
Nr.
2.1
§
43
ff.).
Die
Organisation
und
Erteilung
von
Hausunterricht
ist
in
der
Regel
Aufgabe
der
Heimatschule
und
wird
nur
in
begründeten
Ausnahmefällen
auf
Antrag
der
Erziehungsberechtigten
durch
die
Christophorusschule erteilt.
Viele
SchülerInnen
im
Zentrum
für
Kinder-
und
Jugendmedizin
verbringen
zwischen
den
stationären
und
teilstationären
Behandlungsmaßnahmen
meist
kurze
Phasen
zu
Hause,
können
aber
aus
gesundheitlichen
Gründen
noch
nicht
am
Unterricht
ihrer
Heimatschule
teilnehmen.
In
diesen
Fällen
bleibt
das
Schulverhältnis
zur
Klinikschule
bestehen,
solange
diese
dem
Schüler
oder
der
Schülerin
Unterricht erteilt (VV zu § 47). Als Einzelfallentscheidung kann dies als Hausunterricht stattfinden.
Hausunterricht findet als Einzelunterricht im häuslichen Umfeld statt.
Wir
unterstützen
die
Eltern
unserer
SchülerInnen
sowie
die
Lehrkräfte
bei
der
Beantragung
des
Hausunterrichtes. Sprechen Sie uns an.
Standorte
Hausunterricht