Der Hausunterricht ist in allen Bundesländern an einen Antrag der Erziehungsberechtigten mit ärztlicher Bescheinigung und einer Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörden gebunden. Wenn Sie Hausunterricht für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich daher bitte zunächst an die Heimatschule des Kindes oder zur Beratung an das Schulamt der Stadt Krefeld:
Schulamt für die Stadt Krefeld
Lewerentzstraße 106
47798 Krefeld
Telefon / Telefax: 02151 / 8652595
In Ausnahmefällen erteilt das Schulamt die Genehmigung für Hausunterricht, der in der Regel mit einer vor- bzw. nachklinischen Betreuung des Schülers im Klinikum oder der Tagesklinik verbunden ist.
Für die Erteilung des Hausunterrichts sind grundsätzlich die Schulen zuständig, die die Berechtigten ohne die Krankheit besuchen würden (Stammschulen). Bei entsprechenden Ressourcen spricht im Nahbereich der Schule für Kranke einiges dafür, den Hausunterricht zu übernehmen, ansonsten erscheint die Heimatschule des Schülers der geeignetere Partner.
Anspruch auf Hausunterricht (durch Heimatschulen oder ggf. durch die Schule für Kranke) haben Schüler, die voraussichtlich länger als sechs Unterrichtswochen infolge einer Krankheit (einschließlich eines etwa erforderlichen Aufenthaltes in einem Krankenhaus) die Schule nicht besuchen können.
In der Regel wird Hausunterricht von der Schule für Kranke erteilt, wenn
1. kranke Kinder nach der Entlassung aus dem Klinikum ihre Stammschule noch nicht besuchen können oder
2. zu erwarten ist, dass die Schüler/innen in absehbarer Zeit wieder im Krankenhaus behandelt werden müssen und in der Zwischenzeit die Stammschule nicht besuchen, oder
3. die Schüler/innen wegen Krankheit in die frühere Stammschule nicht mehr zurückkehren werden oder
4. die Behandlung durch das Krankenhaus in ambulanter Form fortgesetzt wird oder
5. die Wiederherstellung der Gesundheit nicht zu erwarten ist.