© Christophorusschule Krefeld 2024
Städtische Klinikschule in Krefeld
Grundsätzlich
beschulen
wir
nur
bis
zur
Entlassung
der
Schülerin
oder
des
Schülers
aus
dem
Zentrum
für
Kinder-
und
Jugendmedizin
oder
aus
der
LVR-Tagesklinik
für
psychisch
kranke
Kinder
und
Jugendliche.
In
begründeten
Einzelfällen
kann
die
Beschulung
durch
die
Christophorusschule
zum
Wohle
eines
Schülers jedoch auch nach der Entlassung notwendig sein.
Daher
kann
in
solchen
Einzelfallentscheidungen
an
Stelle
von
Hausunterricht
die
Klinikschule
den
Schüler
mit
Zustimmung
der
Schulaufsichtsbehörde
weiterhin
unterrichten.
Das
Schulverhältnis
bleibt
hierbei
bestehen,
solange
der
Schüler
oder
die
Schülerin
keine
andere
Schule
besucht
oder
am
Hausunterricht teilnimmt (VV 47.15).
Diese
SchülerInnen
kommen
dann
weiterhin
zum
Unterricht
an
die
Christophorusschule,
bis
sie
in
das
allgemeine
Schulsystem
oder
eine
andere
medizinisch-therapeutische
Einrichtung
zurückgeführt
werden können.
Die
nachstationäre
Beschulung
ist
somit
lediglich
als
Zwischenstation
gedacht,
um
die
Zeit
zwischen
stationärer,
teilstationärer
Behandlung
und
Wiedereingliederung
in
das
allgemeine
Schulsystem
oder
eine andere (medizinisch-therapeutische) Einrichtung zu überbrücken.
Für
solch
eine
nachstationäre
Beschulung
müssen
eine
Reihe
von
Voraussetzungen
gegeben
sein;
nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Standorte
Helios-Klinikum
Tagesklinik
Hausunterricht
Nachstationäre
Beschulung
Beschulung nach dem Klinikaufenthalt